Zu den Vergabe-/Ausschreibungs- oder ergänzenden Unterlagen
Die Bekanntmachung ist erst ab 22.01.2025 11:00 Uhr sichtbar, weil eine EU-Bekanntmachung frühestens 48 Stunden nachdem die EU den Empfang bestätigt hat national veröffentlicht werden darf.
Zu den Vergabe-/Ausschreibungs- oder ergänzenden Unterlagen